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   OLG Schleswig, 10.06.2004 - 11 U 173/02   

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https://dejure.org/2004,13279
OLG Schleswig, 10.06.2004 - 11 U 173/02 (https://dejure.org/2004,13279)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.06.2004 - 11 U 173/02 (https://dejure.org/2004,13279)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Juni 2004 - 11 U 173/02 (https://dejure.org/2004,13279)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Belehrungspflichten eines Notars bei Kaufverträgen mit einem Zwangsversteigerungsvermerk; Bestehen einer "doppelten Belehrungspflicht" für einen Notar bei ungesicherten Vorleistungen; Anderweitige Ersatzmöglichkeiten bei einer Rechtsverfolgung im Ausland; Bestehen von ...

  • Judicialis

    BeurkG § 17; ; BNotO § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notarhaftung - Belehrungspflicht des Notars über Zwangsversteigerungsvermerk und Risiken bei ungesicherten Vorleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Itzehoe - 3 O 333/01
  • OLG Schleswig, 10.06.2004 - 11 U 173/02
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.10.1987 - IX ZR 181/86

    Pflichten des Notars bei vorbehaltenem Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag;

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.06.2004 - 11 U 173/02
    In einer anderen Entscheidung (NJW 1988, 1143, 1145) hat der Bundesgerichtshof nur deshalb eine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Ausland (in Spanien) für nicht zumutbar angesehen, weil bereits feststand, dass dort keine Vermögenswerte des Dritten ermittelt werden konnten, in die eine Vollstreckung möglich gewesen wäre.
  • BGH, 26.04.1976 - III ZR 26/74

    Klage wegen Amtspflichtverletzung gegen einen Nachlassrichter - Grundlagen und

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.06.2004 - 11 U 173/02
    Der Bundesgerichtshof hat dazu bereits in NJW 1976, 2074 ausgeführt:.
  • OLG Hamm, 21.02.1992 - 11 U 168/91

    Unbedenklichkeitsbescheinigung als Fälligkeitsvoraussetzung

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.06.2004 - 11 U 173/02
    Bei dieser Konstellation wird deshalb generell empfohlen, das Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes gerade nicht in die Voraussetzungen aufzunehmen, von denen die Fälligkeit der Kaufpreisforderung und die Auszahlung des Kaufpreises abhängig sein sollen (etwa OLG Hamm, NJW 1993, 1601, 1602).
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